Feenwald
Feenwald

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Ponyreitschule Feenwald/ Philippa Helg und dem Reitschüler abgeschlossenen Dienstverträgen über die Erteilung von Reitunterricht.


2. Gegenstand der Vereinbarung
Der Reitunterricht findet während der Schulzeit einmal pro Woche statt. Der Unterricht kann als Reitunterricht oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern, die diese Entscheidung insbesondere von der Wetterlage abhängig machen können. Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten exklusive der Versorgung der Pferde (vor und nach der Reitstunde).

In den gesamten NRW Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen, an den von den umliegenden Schulen festgelegten Brückentagen, sowie an Fettdonnerstag, Rosenmontag und Pfingstsamstag entfällt der Unterricht.

Wenn ein Reitschüler verhindert oder krank ist und seinen Termin mindestens 24h vorher über das Reitbuch.com absagt, kann in den folgenden14 Tage ein Nachholtermin über das Reitbuch.com gebucht werden, sofern in dieser Zeit ein passender Platz frei wurde.  Samstags und während der Schulferien können leider keine Nachholreitstunden angeboten werden.

Nachholtermine sind nur während der Vertragslaufzeit möglich, nach Ablauf des Vertrages nicht mehr. Für die Termine der Ponyspielgruppe oder der Ponyschule gibt es keine Möglichkeit zum Nachholen von verpassten Stunden.


3. Unterrichtsform und Einstufung der Reiter
Der Unterricht für Fortgeschrittene findet in Gruppen mit mehreren Reitern statt. Die Entscheidung der genauen Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt dem Reitlehrer. Die Anzahl von sechs Reitern stellt dabei den Idealfall dar, so dass diese Anzahl nur übergangsweise über-/ oder unterschritten werden sollte.

Spezielle Intensiv- Stunden mit weniger Schülern werden vereinzelt angeboten.

Kinder ohne oder mit wenig Reiterfahrung beginnen spielerisch in der Ponyschule, der Ponyspielgruppe oder mit Longenstunden. Sobald die Kinder motorisch weit genug entwickelt sind, können sie in die Reitschule wechseln. Die Entscheidung hierüber obliegt den Reitlehrern. Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitstunden.


4. Körperliche Voraussetzungen
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht dem verantwortlichen Reitlehrer mitzuteilen. Die Reitschüler/innen sind angehalten durch regelmäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition, Koordination und Fitness zu sorgen.


5. Vertragsdauer und Zahlungsweise
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Entgelt für den Reitunterricht ist monatlich zu bezahlen.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Kündigungen sind schriftlich einzureichen, z.B. per Mail. Kündigungssperre: ist der Zeitraum zwischen dem Ende der Kündigungsfrist und dem Beginn der Sommerferien (NRW) kürzer als 6 Wochen, fällt das Ende der Kündigungsfrist automatisch frühestens auf Ende August.

 

Kontakt:

Angaben gemäß § 5 TMG:
 

Reitstall Helg
Stestertstrasse 21
4731 Eynatten 

Ust. Steuernummer: BE 0822.932.360

Telefon: +49 241404054

philippahelg@web.de